Mitgliederversammlung 2016

:!: Diese Seite ist zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung gedacht. Die Tagesordnung und alles weitere sind vorläufig und nicht als bindend zu betrachten.

Organisatorisches

Sitzungsleitung: sthns
Protokoll: loofmann

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
    1. Protokoll der letzten MV: pdf
  2. Bericht des Vorstands inkl. Kassenwart
  3. Bericht der Kassenprüfers
  4. Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand inkl. Kassenwart
  5. Bestimmung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters
  6. Wahl des neuen Vorstands
  7. Beschlussfassung über die Durchführung des Vintage Computing Festival 2016
  8. Anträge zur Tagesordnung
  9. Sonstiges siehe unten

Sonstige Anträge (nicht aktuell, s. Einladungsmail und Followups für aktuelle Version)

Satzungsänderungsantrag "Zugang zu den Vereinsräumen" (Fuzxxl) (zurückgezogen)

Dieser Antrag wurde von Fuzxxl wieder zurückgezogen und wird demnach nicht behandelt.

In Anbetracht des anstehenden Umzuges in die neuen Räume möchte ich
gerne ein Prozedere für die Vergabe von Schlüsseln in der Satzung
festschreiben. Ich beantrage die Erweiterung der Vereinssatzung um
einen §4a mit folgendem Inhalt:

§4a Zugang zu den Vereinsräumen

(1) Jedes Mitglied hat Recht auf Zutritt zu den Vereinsräumen.
(2) Das Hausrecht übt jedes Mitglied des Vorstandes einzeln aus. Es kann vom Vorstand
    im Rahmen eines Schlüsselvertrages auch auf andere Mitglieder übertragen werden.
(3) Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen Schlüssel zu den Vereinsräumen beantragen.
    Das Mitglied bezahlt die Anfertigung des ihm ausgegebenen Schlüssels und die beim
    eventuellen Verlust des Schlüssels entstehenden Kosten. Nähes regelt ein vom
    Mitglied zu unterzeichnender Schlüsselvertrag.
(4) Der Vorstand kann nur mit einfacher Mehrheit
    1. einem Mitglied ein andauerndes Hausverbot erteilen.
    2. den Antrag auf Erteilung eines Schlüssels ablehnen.
    3. einen ausgegebenen Schlüssel zurückfordern.
(5) Gegen die Entscheidungen aus Absatz 4 kann Widerspruch eingelegt werden.
    Ein Widerspruch führt zu einer Überprüfung der Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.
    Die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung überstimmt die Entscheidung. 

Diskussion und Beschlussfassung zum Tierverbot (Fuzxxl)

Antrag Fuzxxl

Zusätzlich bitte ich, die Überdenkung des Tierverbotes in den Räumen der
AfRA auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu stellen. Ich
schlage folgende Regelung vor: Jedes Mitglied kann auf eigenes Risiko
Haustiere in die AfRA mitbringen. Ist das Haustier eine Gefahr für sich
oder andere oder beschädigt es die Räume oder auf Antrag eines anderen
Mitgliedes hat der Halter das Tier aus den Räumen zu entfernen. Der Halter
ist für die von ihm mitgebrachten Tiere haftbar. Nichtmitgliedern ist das
mitbringen von Haustieren nur auf Erlaubnis durch den Vorstand gestattet.

Gegenantrag sefischer

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das vom Plenum am 5. Februar 2014 beschlossene Haustierverbot in Kraft bleibt. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und andere Assistenzhunde, die von einem Menschen mit Behinderung aus medizinischen Gründen mitgeführt werden.
Begründung: Die Begründung von 2014 ist knapp, aber umfassend, an ihrer Grundlage hat sich nichts geändert. Unter anderem haben wir nach wie vor Tierhaarallergiker_innen als Mitglieder, für die der Kontakt mit Tierhaaren ein ernsthaftes Problem darstellt.

Diskussion und Beschlussfassung zur Ausübung des Hausrechts (Loofmann)

Antrag Loofmann

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: In Räumen, in denen der Verein das Hausrecht innehat, wird das Hausrecht von jedem Vorstandsmitglied einzeln ausgeübt.
Begründung: Derzeit übt der Vorstand als Organ des Vereins das Hausrecht aus. Zur Entscheidungsfindung im Vorstand ist eine Vorstandssitzung mit allen Vorstandsmitgliedern notwendig. Dies ist in vielen Situationen, in denen vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden muss, nicht immer möglich oder zweckmäßig. Daher soll diese Entscheidung der Mitgliederversammlung den wirksamen Gebrauch des Hausrechtes ermöglichen.

Diskussion und Beschlussfassung über das Anmieten von Vereinsräumen in der Margaretenstr. 30

  1. Sefischer wird kurz die Räumlichkeiten vorstellen
  2. Entwurf des Mietvertrages in der Fassung vom 23. Mai 2016 ist hier zu finden. Mittlerweile gibt es eine aktuellere Version.

Antrag Sefischer

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Der Vereinsvorstand wird ermächtigt, einen Mietvertrag über Gewerberäume in der Margaretenstr. 30, 10317 Berlin mit der GV Nordost Verwaltungsgesellschaft mbH zu schließen. Dies gilt unter der Maßgabe, dass die Vertragsbedingungen denen des Entwurfes vom 23. Mai 2016 entsprechen oder nicht in wesentlichen Belangen zum Nachteil des Vereins von diesen abweichen. Diese Ermächtigung verfällt am 31. November 2016. Ferner werden die derzeitigen Mieter der Räume in der Herzbergstr. gebeten, das Mietverhältnis zu einem geeigneten Zeitpunkt zu kündigen sofern der Mietvertrag zustande kommt.
Begründung: Sefischer und jaseg haben die Räume besichtigt und waren sehr zufrieden. Zurzeit wird die Elektroanlage erneuert. Einzig der Fußboden bedarf einer Überholung. Zurzeit klärt Sefischer noch einige Aspekte des Mietvertrages mit der Hausverwaltung. Nähere Details siehe besichtigung_2016-05-03.

Antrag Loofmann

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Sollte ein Mietvertrag für die Gewerberäume in der Margaretenstr. 30, 10317 Berlin zustande kommen, wird der Vereinsvorstand ermächtigt, einen Vertrag mit einem Stromanbieter für eben diese Räume abzuschließen. Hierbei soll neben den Kosten auch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung als Auswahlkriterium angewendet werden.

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