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Mitgliederversammlung 2016

:!: Diese Seite ist zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung gedacht. Die Tagesordnung und alles weitere sind vorläufig und nicht als bindend zu betrachten.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Bericht des Vorstands inkl. Kassenwart
  3. Bericht der Kassenprüferin
  4. Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand inkl. Kassenwart
  5. Bestimmung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters
  6. Wahl des neuen Vorstands
  7. Beschlussfassung über die Durchführung des Vintage Computing Festival 2016
  8. Anträge zur Tagesordnung
  9. Sonstiges siehe unten

Sonstige Anträge

Satzungsänderungsantrag "Zugang zu den Vereinsräumen" (Fuzxxl)

In Anbetracht des anstehenden Umzuges in die neuen Räume möchte ich
gerne ein Prozedere für die Vergabe von Schlüsseln in der Satzung
festschreiben. Ich beantrage die Erweiterung der Vereinssatzung um
einen §4a mit folgendem Inhalt:

§4a Zugang zu den Vereinsräumen

(1) Jedes Mitglied hat Recht auf Zutritt zu den Vereinsräumen.
(2) Das Hausrecht übt jedes Mitglied des Vorstandes einzeln aus. Es kann vom Vorstand
    im Rahmen eines Schlüsselvertrages auch auf andere Mitglieder übertragen werden.
(3) Jedes Mitglied kann beim Vorstand einen Schlüssel zu den Vereinsräumen beantragen.
    Das Mitglied bezahlt die Anfertigung des ihm ausgegebenen Schlüssels und die beim
    eventuellen Verlust des Schlüssels entstehenden Kosten. Nähes regelt ein vom
    Mitglied zu unterzeichnender Schlüsselvertrag.
(4) Der Vorstand kann nur mit einfacher Mehrheit
    1. einem Mitglied ein andauerndes Hausverbot erteilen.
    2. den Antrag auf Erteilung eines Schlüssels ablehnen.
    3. einen ausgegebenen Schlüssel zurückfordern.
(5) Gegen die Entscheidungen aus Absatz 4 kann Widerspruch eingelegt werden.
    Ein Widerspruch führt zu einer Überprüfung der Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.
    Die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung überstimmt die Entscheidung. 

Diskussion und Beschlussfassung zum Tierverbot (Fuzxxl)

Antrag Fuzxxl

Zusätzlich bitte ich, die Überdenkung des Tierverbotes in den Räumen der
AfRA auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu stellen. Ich
schlage folgende Regelung vor: Jedes Mitglied kann auf eigenes Risiko
Haustiere in die AfRA mitbringen. Ist das Haustier eine Gefahr für sich
oder andere oder beschädigt es die Räume oder auf Antrag eines anderen
Mitgliedes hat der Halter das Tier aus den Räumen zu entfernen. Der Halter
ist für die von ihm mitgebrachten Tiere haftbar. Nichtmitgliedern ist das
mitbringen von Haustieren nur auf Erlaubnis durch den Vorstand gestattet.

Gegenantrag sefischer

Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das vom Plenum am 5. Februar 2014 beschlossene Haustierverbot in Kraft bleibt. Davon ausgenommen sind Blindenführ- und andere Assistenzhunde, die von einem Menschen mit Behinderung aus medizinischen Gründen mitgeführt werden.
Begründung: Die Begründung von 2014 ist knapp, aber umfassend, an ihrer Grundlage hat sich nichts geändert. Unter anderem haben wir nach wie vor Tierhaarallergiker_innen als Mitglieder, für die der Kontakt mit Tierhaaren ein ernsthaftes Problem darstellt.

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