Mitgliederversammlung 2017

:!: Diese Seite ist zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung gedacht. Die Tagesordnung und alles weitere sind vorläufig und nicht als bindend zu betrachten.

Organisatorisches

Termin: Fr, 2. Juni 2017, 19 Uhr
Ort: Margaretenstr. 30, 10317 Berlin
Sitzungsleitung:
Protokoll: loofmann

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
    1. Protokoll der letzten MV: pdf
  2. Bericht des Vorstands inkl. Kassenwart
  3. Bericht der Kassenprüfers
  4. Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand inkl. Kassenwart
  5. Bestimmung einer Wahlleiterin/eines Wahlleiters
  6. Wahl des neuen Vorstands
  7. Anträge zur Tagesordnung
  8. Sonstiges siehe unten
    1. Beschlussfassung über die Durchführung des Vintage Computing Festival Berlin 2017
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 08 Absatz 5 unserer Satzung 
noch bis zum 26. Mai 2017, 19 Uhr beim Vorstand eingereicht werden. 
Diese werden dann über die Vereinsmitglieder-Mailingliste bekannt gegeben.

Sonstige Anträge (loofmann versucht diese Liste synchron mit der Maillingliste zu halten)

Beschlussfassung über die Durchführung des Vintage Computing Festival Berlin 2017

Antrag gestellt von sefischer

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Der Verein führt das Vintage Computing Festival Berlin 2017 in Kooperation mit der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin und der Humboldt-Universität durch.
Begründung: Das VCFB 2016 war in jeder Hinsicht ein Erfolg. Für Vintage-Fans ist das VCFB der Afra bereits eine Institution, und es ist wichtiger Pfeiler unserer gemeinnützigen Arbeit.

Satzungsänderung – Abschaffung der Verfügungsbeschränkung des Vorstands

Antrag gestellt von kaythxbye

§ 11 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen

Erläuterung von sefischer

Zur Referenz: Die aktuelle Vereinssatzung in der Fassung vom 4. Dezember 2013 findet ihr hier. Im Folgenden wird der betreffende Paragraph der Satzung in seiner aktuellen Fassung mit der vorgeschlagenen Änderung gegenübergestellt.

Alte Fassung
§11 Zuständigkeiten des Vorstandes
(1)  Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschlüsse.
(2)  Der Vorstand ist zu rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer Höhe von EUR 500 ermächtigt.
Entscheidungen über rechtsgeschäftliche Verpflichtungen über einem Wert von EUR 500 müssen von der Mitgliederversammlung
gefasst werden.
Neue Fassung
§11 Zuständigkeiten des Vorstandes
(1)  Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschlüsse.
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